zum Main Content

Anschluss Energieerzeugungsanlage

Melden Sie uns Ihre Energieerzeugungsanlage. 

Unser Strom-Netzgebiet

IWB Versorgungsgebiet für Strom

Anschlussverfahren

Für die Planung von Energieerzeugungsanlagen und die Einspeisung der produzierten Energie in das Verteilnetz von IWB stehen zwei Anschlussvarianten zur Auswahl. 

Solarstrom Eigenverbrauch
Produktionsmessung (PV-Anlage zur ausschliesslichen Einspeisung des produzierten Stroms ins IWB-Netz). 1 Solarmodul, 2 Wechselrichter, 3 Zähler zur Messung der Produktion, 4 Zähler zur Messung des Verbrauchs, 5 Stromnetz
Solarstrom Eigenverbrauch
Überschussmessung (PV-Anlage für den Eigenverbrauch und Einspeisung des überschüssig produzierten Stroms ins IWB-Netz). 1 Solarmodul, 2 Wechselrichter, 3 Stromzähler, 4 Eigenverbrauch, 5 Stromnetz

Ablauf

  1. Anmelden der Anlage bei IWB mit dem Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen. Die Bewilligung des Anschlussgesuchs geht im Anschluss an den Liegenschaftseigentümer.
     
  2. Einreichen der Installationsanzeige zur Baubewilligung der Anlage (in der Regel durch den beauftragten Installateur). Im Anschluss entscheidet IWB über die Genehmigung für den Bau der Anlage.
     
  3. Einreichen des Werkapparaterapports nach Bau der Anlage als Anmeldung zur Installation des Zählers (in der Regel durch Installateur/Elektriker). Die Zählermontage erfolgt anschliessend durch IWB. Hat sich der Anlagenbetreiber frühzeitig für eine Eigenverbrauchsgemeinschaft entschieden, so kann das passende Messkonzept direkt umgesetzt werden.
     
  4. Im Anschluss an die Zählermontage muss die Anlage beglaubigt werden. Beglaubigungen für Anlagen unter 100 kVA können von IWB durchgeführt werden. Hat sich der Produzent für eine Beglaubigung durch IWB entschieden, so wird diese meist bereits mit Installation des Zählers durchgeführt. Die Durchführung der Beglaubigung durch IWB ist kostenpflichtig. Die Kosten sind jeweils auf dem Anschlussgesuch ausgewiesen. Anlagen grösser 100 kVA und Anlagen, welche nicht von IWB beglaubigt werden, müssen von einem externen Auditor beglaubigt werden. Die Beauftragung muss durch den Anlagenbetreiber erfolgen. Auskunft über die jeweilige Messpunktbezeichnung erhalten Sie unter solarstromverguetung@iwb.ch. Im Falle einer Beglaubigung durch einen externen Auditor müssen die Originalunterlagen direkt an Pronovo und eine Kopie der Unterlagen zwingend an IWB zugestellt werden.
     
  5. Nach Durchführung der Beglaubigung erhält der Produzent von IWB das Formular «Vergütung von Solarstrom» mit der Bitte um Angaben bzgl. der MwSt.-Pflicht sowie dem HKN-Dauerauftrag. Mit dem Dauerauftrag sichert sich IWB die Herkunftsnachweise für den Solarstrom für die Dauer der Vergütung. Beide Formulare müssen IWB im Original zugestellt werden.
     
  6. Der ins IWB-Netz eingespeiste Strom wird dem Produzenten ab Inbetriebnahmedatum (Zählerinstallation) vergütet.

Vorschriften & Richtlinien

IWB-Cube
Solar

Solarlösungen

Wir sind der Partner für Ihre Solaridee.