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Gasanschluss

Wollen Sie eine Liegenschaft an das Gasnetz anschliessen, einen bestehenden Anschluss anpassen oder ausser Betrieb nehmen?

Hier finden Sie alle Informationen zum richtigen Vorgehen.

Unser Gas-Netzgebiet 

IWB Versorgungsgebiet für Gas

Netztechnische Vorabklärung

Gewisse Anschlüsse bedürfen vor der Bestellung einer gründlichen Vorabklärung.

Bitte benutzen Sie das Formular ‹‹Netztechnische Vorabklärung›› in folgenden Fällen:

  • Die Leistung ist grösser als 500 kW
  • Hochdruckanschluss

Das Formular dient der Vorabklärung und ersetzt nicht das Anschlussgesuch. Sollten keine Vorabklärungen gemäss obenstehender Liste notwendig sein, können Sie Ihren Anschluss direkt mit dem Anschlussgesuch bestellen.

Neuanschluss & Anpassung bestehender Anschluss

Über unser Anfrageformular können Sie Ihren Neuanschluss an das Gasnetz oder eine Leistungsanpassung, Verlegung, Prüfung oder einen Ersatz Ihres bestehenden Anschlusses beantragen.

Falls für dieselbe Liegenschaft weitere Anschlüsse erstellt oder angepasst werden, schicken Sie uns die Anfrageformulare für die weiteren Anschlüsse (Wasser, Strom und ggf. weitere) bitte ebenfalls zu. Wir können die Anschlüsse für die Liegenschaft erst planen, wenn wir alle Anfrageformulare vorliegen haben.

Das Vorgehen ist wie folgt:

  1. Sie reichen alle Unterlagen bei IWB ein (ausgefüllte Anfrageformulare und Baupläne). 
  2. Bei Neubauten organisieren wir eine Koordinationssitzung mit allen involvierten Fachpersonen - vorausgesetzt, alle Anfragen aller betroffenen Medien (Strom, Wasser etc.) sind eingegangen. Ist dies nicht der Fall, können wir die Anfrage noch nicht bearbeiten.
  3. Wir erstellen und versenden ein verbindliches Angebot, den sogenannten Netzanschlussvertrag.
  4. Der Kunde sendet den unterschriebenen Netzanschlussvertrag zurück.
  5. Nach Erhalt des unterschriebenen Netzanschlussvertrags lösen wir den Auftrag aus.

Anschluss ersetzen

Bei Gasanschlüssen verantwortet die Eigentümerin oder der Eigentümer der Liegenschaft einen Teil der Hausinstallation. Eine kurze und einfache Übersicht über die Verantwortlichkeiten finden Sie in unserem Factsheet.

Weitergehende Informationen für Installationsfirmen finden Sie bei der Installationskontrolle Gas und Wasser.

Anschluss ausser Betrieb nehmen

Melden Sie uns Ihre anstehende Ausserbetriebnahme mit dem entsprechenden Formular. Für die Stilllegung der Anschlüsse benötigen wir ab Antragseingang mindestens

  • 60 Tage bei Gasanschlüssen 
  • 14 Tage zur Demontage von Zählern

Aus Sicherheitsgründen dürfen Abbrucharbeiten am Haus sowie Arbeiten an IWB Anschlüssen nicht beginnen, bevor die Trennung vom IWB Netz («Kassierung») durchgeführt und als abgeschlossen gemeldet wurde.

Vorschriften und Richtlinien