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Installationskontrolle

Energie- und Trinkwasseranschlüsse müssen ein erstes Mal bei ihrer Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Hier finden Sie alle nötigen Informationen und Formulare zur Installationskontrolle. Zudem bieten wir Ihnen auch Sicherheitskontrollen von Gasinstallationen und -geräte an.

Installationskontrolle Gas und Wasser

Die IWB Installationskontrolle Gas übt als Kompetenzzentrum für Installationsfragen eine Kontrolle aus. Sie steht zudem für die Beratung von Bauherren, Architekten und Planern zur Verfügung. Auch Sie können unsere Erfahrung bei Ihren Bauprojekten nutzen.

Kontakt

Stefan Bircher, Leiter Installationskontrolle Fernwärme, Gas & Wasser

+41 61 275 31 70stefan.bircher@iwb.ch

 

Installationsanzeige Gas und Wasser

 

Sicherheitskontrolle zum günstigen Preis

Eine regelmässige Prüfung der Funktion und effizienten Wirkung Ihrer Gasinstallationen und -geräte ist für Sie als Eigentümer wichtig. Damit sorgen Sie für Effizienz und Sicherheit. 

Die Prüfung der Betriebssicherheit ist sogar vorgeschrieben: Hausinstallationen und Gasverbrauchseinrichtungen müssen regelmässig kontrolliert werden. Mindestens alle 14 Jahre muss eine Prüfung der Betriebssicherheit erfolgen. Die Verantwortung liegt beim Hauseigentümer beziehungsweise beim Eigentümer der Anlage. 

Unser Fachpersonal führt eine umfangreiche Sicherheitskontrolle an Ihren Gasinstallationen und -geräten durch und dies zu einem günstigen Preis.

CHF 125.00/Gerät (zzgl. MwSt.)  

Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.

Diese Geräte überprüfen wir

  • Wasserdurchlauferhitzer
  • Warmwasserspeicher
  • Heizöfen
  • Gasheizungen (mit oder ohne Warmwasserspeicher)
  • Gasstrahler und/oder Gaslufterhitzer
  • Gasgebläsebrenner
  • Haushaltsgasherd
  • Grossküchenerdgasapparate
  • Gaskondensationsgeräte

Gasheizungsersatz Basel-Landschaft

Im Kanton Basel-Landschaft hat dürfen Gas- und Ölheizungen nur noch bis zum 31. Dezember 2025 ersetzt werden. Danach ist ein Ersatz nur noch in Ausnahmefällen möglich und stets bewilligungspflichtig.

Diese Vorgabe hat in den vergangenen Monaten zu einem deutlichen Anstieg an Heizungsersatz bei den IWB-Gaskunden geführt. Seit einigen Wochen sind die Zahlen der Installationsanzeigen nochmals sprunghaft angestiegen. IWB hat ihre Ressourcen auf Jahresende bestmöglich aufgestockt. Wie angekündigt, kann IWB die Installationsabnahme bis Ende Jahr nur garantieren, wenn die Installationsanzeigen bis Mitte Oktober 2025 bei uns platziert wurde. Diese Frist ist nun abgelaufen.

Bitte beachten Sie:

  • Abnahmetermine/Installationskontrollen in diesem Jahr kann IWB nur noch für Installationsanzeigen garantieren, die bis zum 19. Oktober 2025 bei uns eingegangen sind.

  • Nun können Sie Installationsanzeigen nur noch nach vorheriger Absprache mit der IWB-Koordination (+41 61 275 56 56) zusenden.
  • Inbetriebnahmen dürfen wie bisher ausschliesslich im Beisein eines Installationskontrolleurs von IWB erfolgen.
  • Abnahmen von Gasinstallationen dürfen gemäss SVGW-Regelwerken ausschliesslich von Fachkundigen Personen (Installationskontrolleur Gas) durchgeführt werden.

Das vom Landrat beschlossene Dekret sieht in diesem Zusammenhang keine Übergangsfristen vor. Massgeblich ist nicht das Bewilligungsdatum, sondern ausschliesslich das Ausführungsdatum (Abnahmedatum), das heisst, die konkrete Inbetriebnahme samt Installationskontrolle vor Ort. Die Verantwortung für eine fristgerechte Umsetzung ist somit bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Das Gesuch auf eine Ausnahmebewilligung resp. allfällige Nachweise können elektronisch über die Plattform des Kantons unter www.energievollzug.ch/bl eingereicht werden.

IWB bittet darum, die aktuelle Situation bei der Planung Ihrer Projekte zu berücksichtigen.

Informationsschreiben zur Abnahme von Gasheizungen im Kanton BL vom 25.09.2025

 

Merkblätter Trinkwasser-Hausinstallation

Merkblätter Gas-Hausinstallation

Installationskontrolle Fernwärme

Installationsanzeige Fernwärme

Installationskontrolle Strom

Installationskontrolle vor Ort durchgeführt von einem Mitarbeiter

Periodische Kontrolle Strom

IWB fordert alle Eigentümer periodisch auf, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt und gewartet wird. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrolle ist der Eigentümer der Installation. Nachdem der Eigentümer die Aufforderung erhalten hat, muss er eine Fachperson mit der Kontrolle beauftragen. Weitere nützliche Informationen finden Sie beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI.

 

Kontakt

Beat Meyer, Technischer Sachbearbeiter

+41 61 275 97 63beat.meyer@iwb.ch

Installationsanzeige Strom

Installationsanzeige, Installationsfertigmeldung, Sicherheitsnachweis und Werkapparate-Rapport können Sie uns elektronisch über unser Webportal zukommen lassen. Im Webportal können Sie alle Unterlagen ausdrucken.

Haben Sie Fragen? Hier geht's zu den häufigen Fragen und Antworten und zum Kontakt. Es gilt die folgende Datenschutzerklärung

Kontakt

Hieronymus Spreyermann, Leiter Installationskontrolle Elektrizität

+41 61 275 54 72hieronymus.spreyermann@iwb.ch

Vorschriften und Richtlinien