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Solaranlage

Photovoltaik: Was kann ich von den Steuern abziehen?

Ratgeber

Eine junge Frau und ein junger Frau sitzen vor einem Laptop und betrachten ein Blatt Papier.

Wer eine Solaranlage erstellt, investiert, aber profitiert auch. Nicht zuletzt beim Steuerabzug.

Immer mehr Menschen leisten sich eine Solaranlage, denn die Preise sind so günstig wie nie. Zur guten Bilanz unter dem Strich trägt auch bei, dass sich Photovoltaikanlagen steuerlich anrechnen lassen. Wer privat eine Photovoltaikanlage erstellt, erhöht damit den Wert seiner Liegenschaft. Deshalb ist die Investition in der Regel als wertsteigernde, mindestens aber als werterhaltende Massnahme steuerlich begünstigt.

Steuerabzug von Solaranlagen für bestehende Gebäude

Dies gilt allerdings nur, wenn die Anlage auf ein bestehendes Gebäude installiert wird; bei Neubauten und Gebäuden, die jünger sind als fünf Jahren, zählen Photovoltaikanlagen zur Bausumme. Wartungsarbeiten hingegen können bei allen Anlagen steuerlich abgezogen werden; sie gelten als werterhaltend. Ebenfalls ausgenommen von der Abzugsfähigkeit sind Anlagen, die auf fremden Dächern erstellt wurden.

In der Regel werden die Nettoinvestitionen, also der Anlagepreis inklusive Mehrwertsteuer abzüglich der erhaltenen Einmalvergütung, vom steuerbaren Einkommen abgezogen. «In der Regel» deshalb, weil es sich immer empfiehlt, die Details vorher mit dem lokalen Steueramt zu klären oder klären zu lassen.

Steuerabzug für Unternehmen

Etwas komplexer ist die Situation für Personen- und Kapitalunternehmen, die für ihr Geschäft eine Photovoltaikanlage erstellen. Sie müssen Investitionskosten in die Aktivseite der Bilanz übernehmen, können aber alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anlage vom Ertrag abziehen, die sich geschäftsmässig begründen lassen. Somit bleibt der Nettoertrag der Anlage zu versteuern, was im Geschäftsvermögen meist mit einem kleineren Betrag zu Buche schlägt, als im Privatvermögen.

Auch hier ändert sich die Bewertung, wenn die Anlage auf einem fremden Dach erstellt wird, was sie unter Umständen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit macht. Als Unternehmen also unbedingt den Steuerberater konsultieren, bevor sie die Anlage in ihre Bücher übernehmen.

Trotz späterer Auszahlung ein Steuervorteil

Übrigens: Die Einmalvergütung wird in der Regel nicht im gleichen Steuerjahr ausbezahlt, wie die Anlage erstellt wird. Für den Steuervorteil ändert das nichts. Im ersten Jahr wird die Gesamtinvestition vom Einkommen abgezogen, anschliessend die Einmalvergütung als Einkommen angerechnet, nachdem sie ausbezahlt worden ist. Das Ergebnis ist dasselbe, wie wenn die Nettoinvestition einmalig abgezogen worden wäre: ein Steuervorteil für Solarenergie.