ZEV & vZEV im IWB Netzgebiet
Haben Sie eine Frage zu ZEV oder vZEV im IWB Netzgebiet? Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die ZEV/vZEV Anmeldung, netztopologische Prüfung von virtuellen ZEV und vieles mehr.
ZEV/vZEV Anmeldung
Um einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zu betreiben, müssen Sie diesen zunächst bei IWB anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen klassischen ZEV oder einen virtuellen ZEV handelt.
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus.
ZEV/vZEV anmelden
Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Falls Anmeldungen nicht vollständig sind, müssen wir diese leider ablehnen und um Vervollständigung bitten. Vollständige Anmeldungen werden von uns innerhalb der gesetzlichen Fristen von 3 Monaten bearbeitet. In der Regel können die ZEV- bzw. vZEV-Anlagen dann jeweils zu Beginn eines Monats und mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Monaten in Betrieb gehen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie die ZEV/vZEV entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen korrekt gegründet haben. Das erfordert insbesondere im Bestandsbau einen Zusatz zum Mietvertrag oder im Stockwerkeigentum eine Änderung des Reglements. IWB übernimmt hierfür keine Haftung.
Nähere Informationen zur Gründung sowie zu den technischen Voraussetzungen finden Sie in einschlägigen Branchendokumenten, zum Beispiel im Leitfaden Eigenverbrauch des Bundesamts für Energie.
Hier finden Sie mehr Informationen rund um unsere Dienstleistungsangebote im Bereich ZEV/vZEV. Wir beraten Sie, welches Modell sich für Ihre Liegenschaft am besten eignet. Ausserdem ermöglichen wir Ihnen einen Full Service inkl. Messinfrastruktur, Abrechnung, Visualisierung in einer App, Optimierung und vieles mehr.
Sie möchten mehr zum Thema ZEV und vZEV erfahren? In unserem Ratgeber finden Sie vertiefte Wissensbeiträge.