LEG - Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Ab 01.01.2026 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zu gründen oder daran teilzunehmen. Im Unterschied zum ZEV ist es mit einer LEG möglich, Strom über das Verteilnetz mit deutlich mehr Teilnehmenden, auch ausserhalb eines eigenen Grundstücks, gemeinsam zu nutzen.
Was ist eine LEG?
Eine LEG ist ein Zusammenschluss von mehreren Liegenschaften, die lokal erzeugten erneuerbaren Strom, z. B. aus Photovoltaikanlagen, gemeinsam nutzen. So profitieren Produzierende und Konsumierende von günstigem, nachhaltigem Solarstrom direkt aus der Nachbarschaft. Ab dem 1. Januar 2026 kann eine LEG offiziell angemeldet werden. Ab diesem Datum erweitert sich der Kreis potenzieller Stromabnehmenden erheblich: Lokaler Strom kann nun innerhalb einer deutlich grösseren Gemeinschaft gehandelt werden.
Wie funktioniert eine LEG?
Der erneuerbare Strom in einer LEG wird lokal produziert, zum Beispiel auf den Dächern der beteiligten Gebäude, und er wird innerhalb der Gemeinschaft geteilt: Produzierende speisen ein, Konsumierende beziehen. Reicht der Strom einmal nicht aus, wird der zusätzliche Strom wie bisher aus dem Netz ergänzt. Wird mehr Strom produziert, als die Gemeinschaft benötigt, fliesst der Überschuss ins Netz.
Die Abrechnung funktioniert zweigeteilt:
- Reststrom und Netznutzung werden wie gewohnt durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) abgerechnet.
- LEG-Strom muss von der Gemeinschaft selbst abgerechnet werden.
Voraussetzungen
- Zustimmung aller Teilnehmenden erforderlich
- Alle Teilnehmenden müssen sich auf derselben Netzebene befinden
- Alle Teilnehmenden müssen in derselben Gemeinde liegen
- Installation der notwendigen technischen Infrastruktur (z. B. Smart Meter)
Verhältnis Produktions- zu Anschlussleistung
Die Anlagen aller Produzierenden müssen mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung der LEG decken.