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Gas Tarif- und Preisübersicht

Informieren Sie sich hier zu den Gastarifen. Ebenfalls finden Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen.

Informationen zur CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe wird auf jeder Erdgasrechnung von IWB ausgewiesen. Es handelt sich dabei um eine Lenkungsabgabe des Bundes, die zusätzlich zu den Energiekosten zu entrichten ist. Erhoben wird sie auf allen fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas.

Der Ansatz der CO2-Abgabe pro kWh muss jährlich aufgrund der Eigenschaften des importierten Erdgases neu berechnet werden. 

  • Für das Jahr 2024 beträgt der CO2-Abgabensatz 2,156 Rp./kWh (bisher 2.178 Rp./kWh). Dies entspricht dem Ansatz von CHF 120.-/Tonne CO2 bzw. CHF 321.60/Tonne Erdgas. Der Satz von 2,156 Rp./kWh errechnet sich aus den durchschnittlichen Werten für Dichte (0.771 kg/m3) und Brennwert (11.499 kWh/m3) des Gasjahres 2022/23.
  • Für das Jahr 2023 beträgt der CO2-Abgabensatz 2,178 Rp./kWh (bisher 2.169 Rp./kWh). Dies entspricht dem Ansatz von CHF 120.00/Tonne CO2 bzw. CHF 321.60/Tonne Erdgas. Dieser Wert errechnet sich aufgrund der durchschnittlichen Werte für Dichte (0.777 kg/m3) und Brennwert (11.475 kWh/m3) des Gasjahres 2021/22.

Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Dieser Mechanismus begünstigt diejenigen, die wenig fossile Brennstoffe verbrauchen. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Bevölkerung entrichtet wurden, werden gleichmässig an alle in der Schweiz wohnhaften Personen über die Krankenversicherung (KVG) vergütet. Im Jahr 2024 werden CHF 64.20 aus den Erträgen der CO2-Umweltabgaben an die KVG-Versicherten zurückgezahlt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bafu.admin.ch/co2-abgabe