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Solarstrom teilen

Einrichtungsgebühren für ZEV und LEG sollen künftig zu Netzkosten werden

Ratgeber

Solaranalge auf einem Dach

Der Bundesrat will Einrichtungsgebühren für ZEV und LEG neu als Netzkosten abrechnen. Was der Vorschlag für Eigenverbrauchsgemeinschaften bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat am 15. April eine Vernehmlassung zu einem Verordnungspaket im Energiebereich eröffnet.
  • Neu sollen die einmaligen Einrichtungskosten für ZEV und LEG nicht mehr den Initiantinnen und Initianten verrechnet werden, sondern über die Netzkosten finanziert werden.

Ein Signal für den Ausbau des Eigenverbrauchs

Wer in der Schweiz eine Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus plant, steht schnell vor einer organisatorischen Frage. Wie lässt sich der erzeugte Strom sinnvoll unter den Bewohnerinnen und Bewohnern verteilen? Seit Jahren bieten Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch, kurz ZEV, eine Antwort darauf. Mit der Einführung der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, kurz LEG, geht der Gesetzgeber einen Schritt weiter. Auch mehrere Gebäude eines Quartiers sollen den vor Ort produzierten Strom gemeinsam nutzen können.

Nun will der Bundesrat weiter nachbessern, um Einstiegshürden zu senken. In der am 15. April eröffneten Vernehmlassung zu einem Verordnungspaket im Energiebereich schlägt er vor, dass einmalige Einrichtungskosten der Netzbetreiber für solche Zusammenschlüsse nicht mehr den Initianten verrechnet werden dürfen. In der Praxis gab es Netzbetreiber, welche Anmeldegebühren pauschal oder pro Teilnehmer verlangt hatten. Stattdessen sollen die Aufwände des Netzbetreibers, die mit der Einrichtung der Modelle einhergehen, über die Netzentgelte getragen werden.

Was der Vorschlag konkret bedeutet

Für Teilnehmer an diesen Modellen schafft dies Klarheit über allfällige Anfangskosten und eine einheitliche Regelung für die gesamte Schweiz. Diese Beträge konnten bis anhin den Entscheid für ein solches Modell erschweren, insbesondere bei kleineren Projekten.

Einordnung aus Sicht von IWB

Als Energieversorgerin begrüsst IWB Entwicklungen, die den Eigenverbrauch vor Ort stärken und die Hürden für Gemeinschaftslösungen senken. IWB in der Rolle als Netzbetreiberin hat sich von Anfang an gegen Anmeldegebühren entschieden und auch die wiederkehrenden Messkosten sind im Vergleich zum Schweizer Durchschnitt tiefer.

ZEV, vZEV und LEG sind zentrale Bausteine auf dem Weg zu einer klimafreundlichen und dezentralen Stromversorgung. Gleichzeitig gilt es, die Auswirkungen solcher Verlagerungen auf die Netzkosten sorgfältig zu prüfen. Denn was nicht mehr einzeln verrechnet wird, fliesst schlussendlich in die Tarife aller Netzkundinnen und Netzkunden ein. Aus Sicht von IWB ist entscheidend, dass der Ausbau von Solaranlagen und Quartierslösungen fair, transparent und technisch solide erfolgt.

Wie es weitergeht

Die Vernehmlassung läuft. Verbände, Kantone und betroffene Akteure können nun Stellung beziehen. Erst nach Auswertung der Rückmeldungen entscheidet der Bundesrat über die definitive Ausgestaltung der Verordnung.

Der politische Prozess bleibt offen. Klar ist aber: Die Richtung stimmt. Mehr Solarstrom, mehr Eigenverbrauch und mehr Gemeinschaftslösungen sind zentrale Elemente der Energiezukunft. IWB setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung in der Praxis funktioniert und dass Kundinnen und Kunden verlässliche Partnerinnen und Partner an ihrer Seite haben.