Tarifinformation für Netznutzung auf Netzebene 7 mit Leistungsmessung – Wechselmöglichkeit in den Basistarif

Am 01.01.2018 hat der Bundesrat die revidierte Stromversorgungsverordnung (StromVV) in Kraft gesetzt. Mit der Verordnung wurde für die Nutzung des Stromnetzes ein sogenannter Basistarif ohne Leistungsmessung für alle Kunden der Netzebene 7 mit einer Anschlussleistung bis 30 Kilovoltampere (kVA) eingeführt.
Die StromVV wurde am 01.06.2019 durch den Bundesrat erneut angepasst. Neu erfolgt die Einteilung der Netztarife nach Verbrauch (kWh) und nicht mehr nach Anschlussleistung (kVA). Dies hat zur Folge, dass sämtliche Nutzer der Netzebene 7 mit einem Verbrauch bis zu 50'000 kWh pro Jahr auf Wunsch in den Basistarif wechseln können. Hier gilt ein Netznutzungsentgelt in Höhe von 13.5 Rp./kWh (exkl. MwSt.). Eine Leistungsabrechnung findet im Basistarif nicht statt. Auf Tarife und Preise für die Lieferung elektrischer Energie hat der Wechsel in den Basistarif keine Auswirkungen.
Ein Wechsel zum 01.01.2020 kann bis einschliesslich 30.11.2019 über das Online-Formular beantragt werden. Anschliessend ist der Wechsel jeweils zum Jahresbeginn möglich.