Informationen zur CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe wird auf jeder Erdgasrechnung von IWB ausgewiesen. Es handelt sich dabei um eine Lenkungsabgabe des Bundes, die zusätzlich zu den Energiekosten zu entrichten ist. Erhoben wird sie auf allen fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas.
Der Ansatz der CO2-Abgabe pro kWh muss jährlich aufgrund der Eigenschaften des importierten Erdgases neu berechnet werden.
- Für das Jahr 2022 beträgt der CO2-Abgabensatz 2,169 Rp./kWh (bisher 1.741 Rp./kWh). Dies entspricht dem Ansatz von CHF 120.00 /Tonne CO2 bzw. CHF 321.60/ Tonne Erdgas. Dieser Wert errechnet sich aufgrund der durchschnittlichen Werte für Dichte (0.767 kg/m3) und Brennwert (11.370 kWh/m3) des Gasjahres 2020/21.
- Für das Jahr 2021 beträgt der CO2-Abgabensatz 1.741 Rp./kWh. Dies entspricht dem Ansatz von CHF 96.- / Tonne CO2 bzw. CHF 255.40 / Tonne Erdgas. Dieser Wert errechnet sich aufgrund der durchschnittlichen Werte für Dichte (0.779 kg/m3) und Brennwert (11.428 kWh/m3) des Gasjahres 2019/20.
Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Dieser Mechanismus begünstigt diejenigen, die wenig fossile Brennstoffe verbrauchen. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Bevölkerung entrichtet wurden, werden gleichmässig an alle in der Schweiz wohnhaften Personen über die Krankenversicherung (KVG) vergütet. Im Jahr 2022 werden CHF 88.20 aus den Erträgen der CO2-Umweltabgaben an die KVG-Versicherten zurückgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafu.admin.ch/co2-abgabe