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Lieferantenwechsel

Bei einem jährlichen Energiebezug über 100 000 kWh pro Verbrauchsstätte können Sie schon heute in den liberalisierten Energiemarkt eintreten.

Lieferantenwechsel

Bei einem erstmaligen Liberalisierungsantrag ist eine Vollmacht des Endkunden für Lieferanten und Dienstleister obligatorisch, um einen Wechselprozess zu beantragen. Ist der Kunde bereits liberalisiert oder hat der Lieferant bereits eine Rolle beim Kunden, wird keine Vollmacht mehr benötigt.

Falls der Lieferant neu im Netzgebiet von IWB ist oder sich die Daten zum Messdatenaustausch geändert haben, benötigt IWB zusätzlich die aktuellen Daten zum Messdatenversand.

Um den Wechselprozess zu erleichtern, stellen wir die erforderlichen Dokumente für Sie bereit:

Bei einem jährlichen Energiebezug über 100 000 kWh pro Verbrauchsstätte können Sie schon heute in den liberalisierten Energiemarkt eintreten.

Elektronischer Marktnachrichtenversand

IWB hat ihre Kommunikation im Rahmen der Wechselprozesse auf den elektronischen Marktnachrichtenversand umgestellt. Bei direktem Versand der entsprechenden EBIX-Dateien zu einem Lieferantenwechsel werden die Daten automatisch im System verarbeitet. Alternativ können Sie auch unserem Wechselprozess-Team schreiben, das sich dann um Ihr Anliegen kümmert. Für das Einrichten des Messdatenaustauschs wenden Sie sich bitte an unser Energiedatenmanagement.

 

Bitte beachten Sie, dass seit März 2021 Marktmeldungen zu Wechselprozessen von IWB ausschliesslich über automatische Mitteilung aus dem System an die Kontaktadresse des Lieferanten oder Dienstleisters kommuniziert werden. Eine separate E-Mail-Bestätigung entfällt. Wenn Sie Ihre Kontaktadresse anpassen möchten, schreiben Sie uns bitte ein E-Mail.