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Die Vermarktung von Regelenergie ist ab einer installierten Leistung von ca. 100 kW sinnvoll.
Durch die Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk können Sie auch mit Anlagen kleiner 5 MW am Regelenergiemarkt teilnehmen. Mit Hilfe unseres hauseigenen Stromhandels, der anhand eigener Analysen und Prognosen Ihren Strom meistbietend direkt an der Strombörse verkauft, sind zudem bessere Erlöse aus der Stromvermarktung möglich.
Auf dem Regelenergiemarkt wird kurzfristig verfügbarer Strom bereitgestellt, um Netzschwankungen auszugleichen. Diese entstehen immer dann, wenn zu viel oder zu wenig Elektrizität produziert wird – zum Beispiel aufgrund der naturgegebenen Schwankungen von Solar oder Windkraft. Es ist daher für eine moderne Stromversorgung ungemein wichtig, kurzfristig verfügbare Kapazitäten – eben die Regelenergie – vorzuhalten. Durch ihre flexible Fahrweise eignen sich Biogasanlagen hervorragend für die Bereitstellung von Kapazitätsreserven. Unser Team aus erfahrenen Analysten und Händlern sorgt dafür, dass Sie auf dem Regelenergiemarkt die besten Preise erzielen.
Die meisten Anlagen (ausgenommen Notstromdiesel) sind in der Lage sowohl positive als auch negative Regelenergie bereitzustellen. Da beim Abruf von Regelenergie die Schnelligkeit des Abrufs für die Höhe des Erlöses entscheidend ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Anlage sich zur Bereitstellung der vergleichsweise trägen Tertiärregelleistung, der schnelleren Sekundärregelleistung (SRL) oder der kontinuierlichen Primärregelleistung (PRL) eignet. Für die SRL gilt beispielsweise folgende Faustregel: Die Anlage muss innert 10 Sekunden auf das Regelsignal reagieren und fortlaufend 5 Prozent der Nennleistung pro Sekunde verändern.
Nein, diese Aufgabe übernehmen wir. Sollte jedoch absehbar sein, dass Ihre Anlage für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum nicht zur Verfügung steht, müssen Sie Ihre Anlage in unserem Kundenportal abmelden.
Regelenergieabrufe, egal ob es sich um TRL, SRL oder PRL handelt, werden vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eingesetzt, um Lastschwankungen im Stromnetz auszugleichen. Der ÜNB übermittelt elektronisch eine Regelenergieanforderung an das Virtuelle Kraftwerk. Hier wird die Anforderung verarbeitet und an die Anlagen des Virtuellen Kraftwerks übermittelt. In der Anlage übernimmt dann die Steuerungsbox, innerhalb der vom Anlagenbetreiber festgelegten Restriktionen, die Drosselung oder Steigerung der Stromerzeugung in der Anlage.
Die Länge und Häufigkeit der Regelenergieabrufe hängen vom Bedarf der Übertragungsnetzbetreiber ab. Abrufe von Sekundärreserveleistung (SRL) kommen häufiger vor und dauern meist nur wenige Sekunden bis einige Minuten, Abrufe von Minutenreserveleistung (MRL) sind seltener und länger. Primärreserveleistung (PRL) wird hingegen kontinuierlich über die Steuerungsbox abgerufen; die Fahrpläne werden dazu entsprechend angepasst.
Im alltäglichen Betrieb ändert sich wenig. Das was sich ändert, stimmen wir selbstverständlich vorher gemeinsam im Detail ab. Denn auch mit der Anbindung an das Virtuelle Kraftwerk gilt: Sie behalten die Hoheit über Ihre Anlage. Regelenergieabrufe werden nur innerhalb den von Ihnen festgelegten Restriktionen durchgeführt.
Bei Wartungsarbeiten oder Ausfällen an der Anlage müssen Sie Ihre Anlage manuell im Kundenportal abmelden. Hintergrund: Für die Funktion des Virtuellen Kraftwerks allgemein und insbesondere für die Bereitstellung von Regelenergie ist es wichtig, den Status jeder vernetzten, stromerzeugenden Anlage zu kennen.