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Mehr erfahrenEnergieberatung für Grossverbraucher

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Rechtliche Lage im Kanton Basel-StadtGemäss Verordnung zum Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt sind seit 2017 Betriebsstätten Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. |
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verpflichten Grossverbraucher* mit dem §17 bzw. §5 des Energiegesetzes, ihren Energieverbrauch zu analysieren und Massnahmen zur Verbrauchsreduktion zu realisieren. Mit einer Steigerung der Energieeffizienz um durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr sollen diese Unternehmen einen wichtigen Beitrag leisten, um die Energieziele von Bund und Kanton zu erreichen. Für die Umsetzung des «Grossverbraucherartikels» stehen drei Varianten zur Auswahl: Universalzielvereinbarungen, kantonale Zielvereinbarungen und die Energieverbrauchsanalyse.
*Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 0.5 GWh oder einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh.
Für die Umsetzung des "Grossverbraucherartikels" stehen drei Varianten zur Auswahl. Für alle drei Varianten gilt eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren. Bereits umgesetzte energetische Massnahmen werden berücksichtigt. Die IWB Energieberatung erbringt bei allen Varianten entsprechende Dienstleistungen.
Die Experten der IWB Energieberatung analysieren, bei welcher Variante Ihr Unternehmen am meisten profitieren kann und begleiten Sie anschliessend bei der Umsetzung. Senken Sie Ihre Energiekosten und verbessern Sie das Gebäudeklima unter Einhaltung sämtlicher regulatorischer Auflagen.
Universalziel-vereinbarungen (UZV) |
KantonaleZielvereinbarungen (KZV) |
Energieverbrauchs-analyse (EVA) |
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Ausprägung |
Universalzielvereinbarungen werden mit der vom Bund akkreditierten Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) abgeschlossen. IWB begleitet Sie während des gesamten Prozesses, von der Potenzialanalyse über die Ausarbeitung der Massnahmen bis zum Reporting. |
Kantonale Zielvereinbarungen werden direkt mit dem Amt für Umwelt und Energie abgeschlossen. IWB begleitet Sie durch den gesamten Prozess. In der Bemessung und Berechnung der Effizienzziele entstehen keine Unterschiede zu den UZV. |
Anhand einer Energieverbrauchsanalyse, durchgeführt von einem IWB-Energieberater werden eindeutig festgelegte Massnahmen definiert, die Sie anschliessend umsetzen. Die EVA eignet sich für Unternehmen mit wenigen und einfachen Prozessen. Falls ein Grossverbraucher keine Zielvereinbarung eingeht, kann ihn der Kanton zur EVA verpflichten. |
Erfüllungsgrad |
Vorgaben des Kantons bezüglich Grossverbraucherartikel, Vorgaben des Bundes bezüglich des CO2-Gesetzes |
Vorgaben des Kantons bezüglich Grossverbraucherartikel |
Vorgaben des Kantons bezüglich Grossverbraucherartikel |
Befreiung von |
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Zielgrössen |
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Energieeffizienz-steigerung |
Durchschnittlich 2% pro Jahr über 10 Jahre |
Durchschnittlich 2% pro Jahr über 10 Jahre |
15% in den ersten 3 Jahren |
Monitoring | Erfolgt über die Instrumente der EnAW. Eine UVZ ist in der ganzen Schweiz gültig. | Erfolgt über das kantonale Zielvereinbarungs-Instrument. Die kantonale Zielvereinbarung hat Gültigkeit in Basel-Stadt. | Sie verpflichten sich, dem Kanton einen Nachweis über die Umsetzung der Massnahmen zu erbringen. |
Weitere Informationen über das revidierte kantonale Energiegesetz Basel-Stadt finden Sie auf der Webseite des Amts für Umwelt und Energie.
Informationen über das Energiegesetz Basel-Landschaft finden Sie beim Amt für Umweltschutz und Energie.