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Medienmitteilungen

Stromtarife in Basel sinken leicht

26. August 2025

Die Stromtarife im Kanton Basel-Stadt sinken zum Beginn des nächsten Jahres. Aus der Umsetzung des Stromgesetzes ergeben sich einige Anpassungen in der Tarifstruktur. Diese sind ohne grosse Kostenfolgen, weil IWB nicht alle anrechenbaren Kosten in den Tarifen berücksichtigt. Dadurch entlastet IWB die Kunden um 7.7 Mio. Franken.

Fakten

  • Die Stromtarife für Privatkunden sinken durchschnittlich um rund 1.0 Prozent
  • Stromtarife für das Gewerbe sinken durchschnittlich um rund 2.6 Prozent
  • Grund dafür sind sinkende Netzentgelte

Kundinnen und Kunden der Grundversorgung in Basel-Stadt bezahlen für ihre Stromrechnung im kommenden Jahr im Durchschnitt etwas weniger als 2025 – die Veränderung ist abhängig vom Verbrauchsverhalten und Tarif. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrats von IWB heute genehmigt. Die Tarife treten per 01.01.2026 in Kraft.

Beispielrechnung eines durchschnittlichen Haushalts mit 3’500 Kilowattstunden (kWh) Stromverbrauch pro Jahr:

Verbrauch/Jahr  Kosten (2025)  Kosten (2026)  Veränderung  Veränderung (%) 
3'500 kWh CHF 1’263 CHF 1’250 CHF -13 - 1.0 %

Total Strompreis; beinhaltet Netznutzung, Energie, Messwesen und alle Abgaben ohne MwSt.

Strompreisdämpfende Massnahmen

Wie in den Vorjahren rechnet IWB in der Kalkulation der Tarife nicht alle regulatorisch zulässigen Kosten an. So verzichtet IWB auch 2026 auf einen Teil der ihr zustehenden Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren, was die Kundinnen und Kunden um rund 7.7 Mio. Franken entlastet. Die Entlastungen von IWB in den Stromtarifen belaufen sich damit seit 2023 auf über 50 Mio. Franken.

Den grössten Effekt auf die Stromtarife 2026 haben die sinkenden Netzkosten. Hier wurde die kalkulatorische Verzinsung reduziert. Auch durch Optimierungen im Betrieb und Verwaltung und niedrigeren vorgelagerten Netzkosten kann IWB trotz stetig steigender Anforderungen an die Netze die Kosten der Netznutzung für ihre Kundinnen und Kunden gegenüber 2025 senken.

Anpassungen der Tarifstruktur unterstützten die Energiewende 

Das Stromversorgungsgesetz bringt einige Neuerungen für Tarifgestaltung der Schweizer Stromversorger. Das Ziel sind hohe Transparenz und Anreize für den notwendigen Aus- und Umbau der Stromnetze.

Künftig haben die Kunden im Netzgebiet von IWB mehr Möglichkeiten, lokal produzierten Strom an ihre Nachbarn zu verkaufen. Zu den schon bisher möglichen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch sind ab Januar 2026 auch «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften» (LEG) möglich. Dabei spielen Grundstücksgrenzen keine Rolle mehr. Für die Mitglieder einer LEG gibt es eine Reduktion auf die Netznutzungstarife. Anlagenbetreiber können den überschüssigen Strom selbst vermarkten und damit die Amortisationsdauer der Anlage senken. Auf hohem Niveau stabil bleibt die Einspeisevergütung für Solarstrom: IWB bezahlt hier weiterhin 14 Rp/kWh für die gängigen Anlagen im Privatkundenbereich.

Auch der Einsatz von Stromspeichern wird finanziell belohnt. Für Strom, der aus Batterien ins Netz zurückgespeist wird, wird die Netznutzungsgebühr rückerstattet. Die neue Regelung unterstützt den flexiblen, fürs Gesamtsystem optimalen Einsatz von Speichern. Das Ziel ist, dass Solaranlagen dann Strom einspeichern, wenn ein Überangebot an Solarstrom entsteht und ihn wieder ins Netz abgeben, wenn er gebraucht wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Batterie stationär im Gebäude oder in einem E-Auto genutzt wird – beiden wird die Netznutzungsgebühr zurückerstattet, wenn durch den flexiblen Einsatz der Batterie das Stromnetz entlastet wurde.

Neu ist auch, dass die Kosten für Stromzähler auf der Rechnung als separater Messtarif ausgewiesen werden. Dafür entfällt das Minimalentgelt von CHF 10 pro Monat, das bisher Teil der Netznutzung war.

Effekt der Lenkungsabgabe

Stromkundinnen und -kunden zahlen in Basel-Stadt zusätzlich eine Lenkungsabgabe auf den verbrauchten Strom. Damit fördert der Kanton den effizienten Umgang mit Strom, denn er schüttet die Einnahmen aus der Lenkungsabgabe an die Bevölkerung und an die Unternehmen pauschal wieder aus. So erhält eine vierköpfige Familie pro Jahr rund CHF 240 mit dem Stromspar-Bonus zurückerstattet.

Wird diese Ausschüttung der Lenkungsabgabe berücksichtigt, werden die Kosten für Strom in Basel-Stadt auch im kommenden Jahr voraussichtlich nahe dem Median aller Schweizer Stromanbieter liegen – kleinere Haushalte darunter, grössere um oder leicht über dem Median.

Medienanfragen

Reto Müller

Mediensprecher

+41 61 275 98 62

medien@iwb.ch