Die Stromtarife im Kanton Basel-Stadt bleiben im kommenden Jahr 2027 auf dem Niveau des Vorjahres. Das ist möglich, weil IWB nicht alle anrechenbaren Kosten in den Tarifen berücksichtigt. Dadurch werden die Kundinnen und Kunden voraussichtlich um rund 2.9 Mio. Franken entlastet. Die kantonalen Abgaben für die Solarstrombörse und die öffentliche Beleuchtung werden den erhöhten Kosten angepasst.
Fakten
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Der Strompreis in der Grundversorgung steigt abhängig vom Nutzerverhalten im Schnitt minim um rund 0.6 Prozent.
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Das entspricht bei einem durchschnittlichen Basler Haushalt (2’500 kWh/a) rund 4 Schweizer Franken pro Jahr.
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IWB verzichtet dabei auf Deckungsdifferenzen von rund 2.9 Mio. Franken, preissteigernd wirken höhere Abgaben für die Solarstrombörse und für die öffentliche Beleuchtung.
Nachdem die Stromtarife im Kanton Basel-Stadt 2026 leicht gesunken sind, zahlen Kundinnen und Kunden der Grundversorgung im kommenden Jahr minim mehr – im Schnitt rund 0.6%. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrats von IWB heute genehmigt. Die Tarife treten per 01.01.2027 in Kraft.
Beispielrechnung eines durchschnittlichen Haushalts mit 2’500/4’500 Kilowattstunden (kWh) Stromverbrauch pro Jahr:
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Verbrauch/Jahr |
Kosten 2026 |
Kosten 2027 |
Veränderung |
Veränderung (%) |
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2'500 kWh |
CHF 853 |
CHF 857 |
CHF 4 |
0.5 % |
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4'500 kWh |
CHF 1’496 |
CHF 1’504 |
CHF 8 |
0.5 % |
Total Strompreis; beinhaltet Netznutzung, Energie, Messwesen und alle Abgaben ohne MwSt.
Strompreisdämpfende Massnahmen
Wie in den Vorjahren rechnet IWB in der Kalkulation der Tarife nicht alle regulatorisch zulässigen Kosten an. So verzichtet IWB auch 2027 auf einen Teil der ihr zustehenden Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren, was die Kundinnen und Kunden um rund 2.9 Mio. Franken entlastet. Ansonsten stehen den leicht sinkenden Kosten aus den vorgelagerten Netzen von Swissgrid erhöhte Abgaben für die öffentliche Beleuchtung und für die Solarstrombörse gegenüber. Total resultiert aufgrund der höheren Abgaben eine kleine Erhöhung.
Effekt der Lenkungsabgabe
Stromkundinnen und -kunden zahlen in Basel-Stadt zusätzlich eine Lenkungsabgabe auf den verbrauchten Strom. Damit fördert der Kanton den effizienten Umgang mit Strom, denn er schüttet die Einnahmen aus der Lenkungsabgabe an die Bevölkerung und an die Unternehmen pauschal wieder aus. So erhält eine vierköpfige Familie pro Jahr rund CHF 240 mit dem Stromspar-Bonus zurückerstattet.
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