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Medienmitteilungen

Klimaschutz im Energiegesetz verankern

10. Juli 2020

In der Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes fordert IWB eine Verdoppelung des Ausbaus der neuen erneuerbaren Energien. Anders sind die Ziele der Energiestrategie 2050 nicht zu schaffen. Damit Stadtwerke ihre Kunden sicher, wirtschaftlich und ökologisch versorgen können, brauchen sie ausserdem Investitionssicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Die wichtige Rolle der Grosswasserkraft als Rückgrat der erneuerbaren Stromversorgung darf nicht vernachlässigt werden.

«Die Revision des Energiegesetzes geht in die richtige Richtung, aber nicht weit genug», sagt Dr. Claus Schmidt, CEO des Basler Energiedienstleisters IWB. Der Bund müsse in der weiteren Ausarbeitung die Versorgungssicherheit stärker berücksichtigen und ehrgeizigere Ausbauziele für die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen vorsehen. «Der Schutz des Klimas erfordert eine Verdoppelung des in der Vorlage genannten Ausbauziels auf rund 50 Milliarden Kilowattstunden», erläutert Schmidt. Das Ziel, die CO2-Emissionen der Schweiz bis im Jahr 2050 auf Netto-null zu senken, sei damit greifbar. 
 

Warum ein ehrgeizigeres Ausbauziel notwendig und realistisch ist – und was es dazu braucht

Neben dem Ersatz der Kernkraftwerke (ca. 20 Mrd. kWh) erfordern auch die angestrebte Dekarbonisierung der Mobilität (ca. 20 Mrd. kWh) sowie der Gebäudebeheizung (ca. 5 Mrd. kWh) eine massive Mehrproduktion von erneuerbarem Strom. Rund 50 Mrd. kWh müssten darum das Ziel des Ausbaus sein, so IWB.

Dieses Ziel ist absolut realistisch, wie aus den aktuellen Vernehmlassungen der Branchenverbände zum Energiegesetz hervorgeht. Allein die Photovoltaik verfügt in der Schweiz über ein Ausbaupotenzial von 40‑45 Mrd. Kilowattstunden, wie Swissolar zeigt. Gemäss Suisse Eole können weitere 9 Mrd. Kilowattstunden Strom aus Windenergie in der Schweiz erzeugt werden. Hinzu kommt das gesamte Potenzial bei der Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Grosswasserkraftanlagen. Die Kombination dieser umweltfreundlichen und einheimischen Energieträger dient der Versorgungssicherheit: Sie reduzieren die Importabhängigkeit vom Ausland und sorgen auch in den Wintermonaten für zusätzliche Stromproduktion.

Für den massiven Ausbau brauche es insbesondere stärkere Marktorientierung und zusätzliche Investitionssicherheit. «Ausschreibungen sorgen für möglichst geringe Kosten für die Allgemeinheit», so Schmidt. Sie müssten jedoch für grosse Anlagen aller erneuerbaren Technologien zum Einsatz kommen. Der Entwurf des Energiegesetzes sieht dies nur für grosse Photovoltaikanlagen vor. Investitionssicherheit liesse sich durch Einspeisevergütungen schaffen, beispielsweise in Form gleitender Marktprämien («Contracts for Difference»). Diese berücksichtigen die zukünftigen Strommarktpreise und werden nur an die Investoren gezahlt, wenn die Preise an den Strommärkten unter den offerierten Gestehungskosten der neuen Anlagen liegen.
 

Die Grosswasserkraft muss das Rückgrat der Stromversorgung bleiben

«Die wichtige Rolle der Grosswasserkraft darf nicht vernachlässigt werden», so Schmidt. Mit dem geplanten Wegfall der Finanzhilfen für Erneuerungen bestehender Anlagen bestehe die Gefahr, dass die Betreiber der Kraftwerke nur noch technisch absolut notwendige Investitionen tätigen. Stattdessen schlägt IWB einen angemessenen Risikoausgleich vor. Geeignet wäre ein rückwirkender Marktrisikoausgleich, also die Vergütung der Differenz zwischen Gestehungskosten und allfällig tieferen durchschnittlichen Marktpreisen. Ein solcher Mechanismus stelle sicher, dass die Grosswasserkraftwerke weiterhin eine tragende Rolle beim Erreichen der Klimaziele spielen können.

Medienanfragen

Jasmin Gianferrari

Mediensprecherin

medien@iwb.ch