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Medienmitteilungen

Substanz im Rheinwasser festgestellt – Massnahmen ergriffen

13. November 2019

Im Rahmen der systematischen Überprüfung des Rheinwassers und des Trinkwassers stellte IWB (Industrielle Werke Basel) eine unbekannte chemische Substanz fest. Nach weiteren Untersuchungen konnten IWB und das Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft (AUE BL) die Substanz als Ethyldimethylcarbamat identifizieren. Das AUE BL hat umgehend Massnahmen eingeleitet, um den Eintrag der Substanz in das Rheinwasser zu reduzieren. Gleichzeitig hat IWB vorsorgliche Massnahmen ergriffen, um die Trinkwasserqualität sicherstellen zu können. Das Trinkwasser kann nach wie vor ohne Einschränkung konsumiert werden. Die Badewasserqualität des Rheinwassers ist ebenfalls gewährleistet.

Vom Amt für Umweltschutz und Energie des Kantons Basel-Landschaft (AUE BL) nach der Meldung durch IWB in Auftrag gegebene Abklärungen zeigten, dass der Stoff Ethyldimethylcarbamat von der Bayer (Schweiz) AG via Infrapark Baselland AG in die ARA Rhein AG geleitet wird. Abklärungen bei Bayer (Schweiz) AG ergaben, dass dieser Stoff als Nebenprodukt der Produktion seit Mitte 2019 via Abwasser in die Abwasservorbehandlung der Infrapark Baselland AG geleitet wird. Von dort gelangt er zur ARA Rhein AG, wo ein Teilabbau stattfindet. Die Bayer (Schweiz) AG hat die Produktion umgehend gestoppt und dem AUE BL ein Massnahmenpaket zur Reduktion der Einleitung vorgelegt. Zwischenzeitlich wurden Massnahmen veranlasst und bereits umgesetzt, um die Menge an Ethyldimethylcarbamat dauerhaft zu reduzieren. Nach Rücksprache mit dem AUE BL hat die Bayer (Schweiz) AG die Produktion in reduziertem Mass wieder aufgenommen.

IWB hat die Rohwasserentnahme aus dem Rhein bereits Ende Oktober 2019 vorsorglich abgestellt und nutzt zurzeit Wasser aus dem Fluss Wiese zur Grundwasseranreicherung. Ausserdem prüft IWB den vorzeitigen Ersatz der Aktivkohlefilter in der Trinkwasseraufbereitungsanlage in den Langen Erlen.

Es wurden zu keinem Zeitpunkt relevante Höchstwerte im Rhein- oder im Trinkwasser überschritten. Die Bevölkerung in der Region Basel kann das Trinkwasser bedenkenlos konsumieren. Es besteht keine Gefahr für die Gesundheit. Im Sinne des Gewässerschutzes müssen Emissionen über den Abwasserweg im Rahmen des technisch Möglichen reduziert werden. Dabei werden sowohl Massnahmen am Entstehungsort als auch im Rahmen der Abwasser(vor-) behandlung getroffen.

Für eine erfolgreiche Rheinwasserkontrolle zum Nutzen der Bevölkerung in der Region Basel ist die rasche und unkomplizierte Zusammenarbeit mehrerer Ämter in zwei Kantonen mit den Trinkwasserproduzenten und den potentiellen Einleitern unabdingbar.

Medienanfragen

Erik Rummer

Leiter Unternehmenskommunikation, Mediensprecher

medien@iwb.ch