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Elektromobilität

Förderprogramm für Ladestationen in Basel-Stadt

Ratgeber

Ein rosafarbenes Sparschwein steht auf dem Küchentisch. Das Sparschwein symbolisiert das Förderprogramm für Ladestationen in Basel-Stadt.

Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Klimapolitik in Basel-Stadt. Mit dem Förderprogramm wird der Aufbau von Ladeinfrastrukturen in Parkhäusern und Parkierungsanlagen gezielt unterstützt. Die Förderbeträge zielen darauf ab, die Dekarbonisierung des motorisierten Verkehrs weiter voranzutreiben und das Netto-Null-Ziel bis 2037 zu erreichen.

Förderprogramm in Basel – das Wichtigste in Kürze

  • Das Programm fördert die Grundinstallation von Ladeinfrastruktur (ohne Ladestation), z. B. Installationen vom Hausanschluss bis zu Ladepunkten.

  • Gefördert werden 60% der Kosten, maximal CHF 1'300 pro Parkplatz bzw. CHF 3'500 bei öffentlichen Ladeparks.

  • Förderberechtigt ist, wer die Installationskosten (inkl. Lastmanagement & Kommunikation) übernimmt.

  • Der Förderzeitraum läuft vom 01.07.2024 bis 31.12.2030.

  • Die Finanzierung erfolgt über den Zuschlag für die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs (ZEM) mit 2,5 Rp/kWh, und begünstigte Anlagen werden von der Lenkungsabgabe befreit.

Das Förderprogramm für Ladestationen in Basel-Stadt unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Parkhäusern und Parkierungsanlagen. Gefördert wird nicht die Ladestation selbst, sondern die Grundinstallation – also die technische Vorbereitung vom Hausanschluss bis zu den vorgesehenen Ladepunkten. Damit soll der Ausbau der Elektromobilität im Kanton Basel-Stadt beschleunigt werden.

Was fördert das Programm in Basel-Stadt?

Das Förderprogramm unterstützt die Grundinstallation von Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Basel-Stadt. Dazu gehören Installationen ab dem Hausanschluss bis zu den vorgesehenen Ladepunkten. Innerhalb von Gebäuden entspricht dies in der Regel den Ausbaustufen C1 oder C2 gemäss SIA-Merkblatt 2060.

Zur Grundinstallation zählen insbesondere Leitungen, Verteilungen, Lastmanagement sowie technische Installationen für Kommunikation und Anbindung. Nicht gefördert wird dagegen die eigentliche Ladestation.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Kanton Basel-Stadt übernimmt 60% der zugelassenen Investitionskosten für die Grundinstallation. Die maximale Förderhöhe hängt davon ab, wo die Ladeinfrastruktur gebaut wird.

  • Private Parkierungsanlagen ohne öffentlichen Zugang: maximal CHF 1’300 pro Ladepunkt
  • Parkierungsanlagen mit öffentlichem Zugang: maximal CHF 3’500 pro Ladepunkt
  • Öffentliche Carsharing-Standorte: maximal CHF 7’500 pro Ladepunkt

Als Grundlage für die Berechnung gilt die Anzahl Ladepunkte, die mit der verbauten Grundinstallation künftig genutzt werden können. In der Praxis entspricht das meist der Zahl der Parkplätze, die für das Laden vorbereitet werden.

Wer kann Förderbeiträge beantragen?

Das Programm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von öffentlich zugänglichen und privaten Parkierungsanlagen im Kanton Basel-Stadt. Ein Gesuch kann auch durch eine beauftragte Verwaltung oder eine Elektroinstallationsfirma eingereicht werden. Förderbeitragsberechtigt und verantwortlich für das Verfahren bleibt jedoch die Eigentümerschaft.

Welche Kosten sind förderberechtigt?

Förderfähig sind unter anderem Kosten für folgende Leistungen:

  • Projektadministration
  • Installationen einschliesslich Durchbrüche und Kernbohrungen
  • Lastmanagement
  • Haupt- und Unterverteilungen
  • Internet- und Kommunikationsanbindung
  • Montage eines Stromzählers
  • Brandabschottung
  • Tiefbauarbeiten

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • der Kauf und die Installation der Ladestation
  • Leistungserhöhungen des Stromnetzanschlusses
  • ein Werkzähler ohne zusätzliche Ladepunkte
  • Ausbauten und Erneuerungen, die für die Ladeinfrastruktur nicht notwendig sind

Wie funktioniert die Finanzierung?

Finanziert wird das Förderprogramm über den Zuschlag für die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs, kurz ZEM. Dieser Zuschlag wird beim Strombezug an bestimmten Ladeinfrastrukturen erhoben und beträgt maximal 2,5 Rappen pro kWh. Zuständig für die Bearbeitung der Fördergesuche ist das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt.

Für geförderte Ladeinfrastrukturen ist ein separater Stromzähler für die Erhebung des ZEM erforderlich. Das Fördermodell soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur verursachergerecht finanzieren.

Wie läuft das Gesuch ab?

Einstufiges Verfahren

Das einstufige Verfahren eignet sich, wenn bereits klar ist, dass das Projekt die Förderbedingungen erfüllt. Nach der Installationsfertigstellung werden die Abschlussunterlagen eingereicht. Nach vollständiger Prüfung erfolgt der Förderentscheid in der Regel innerhalb von zwei Monaten, die Auszahlung spätestens zwei Monate danach.

Zweistufiges Verfahren

Das zweistufige Verfahren bietet mehr Planungssicherheit. Vor dem Baubeginn werden die Antragsunterlagen eingereicht. Wird das Gesuch bewilligt, kann das Projekt umgesetzt werden. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Schlussunterlagen eingereicht.

Wie lange gilt das Förderprogramm?

Die Aktion Ladeinfrastruktur läuft von Anfang Juli 2024 bis Ende 2030. Berücksichtigt werden Bauvorhaben, die bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen sind. Für bereits abgeschlossene Bauvorhaben können Gesuche noch bis zum 31. Dezember 2031 eingereicht werden. Bauvorhaben, die bereits vor dem 1. Juli 2024 abgeschlossen wurden, sind nicht rückwirkend förderfähig.

Für wen ist das Förderprogramm besonders relevant?

Besonders interessant ist das Förderprogramm für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Stockwerkeigentümerschaften, Unternehmen mit eigenen Parkplätzen sowie Betreiber von öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen in Basel-Stadt. Wer mehrere Ladepunkte vorbereiten möchte, kann durch die Förderung die Anfangsinvestition in die Grundinstallation deutlich senken.

Häufige Fragen

Nein. Gefördert wird die Grundinstallation der Ladeinfrastruktur, nicht der Kauf oder die Montage der Ladestation.

Gesuche können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Auch Verwaltungen oder beauftragte Elektrofirmen können das Verfahren übernehmen. Förderberechtigt bleibt die Eigentümerschaft.

Gefördert werden 60 % der anrechenbaren Kosten. Maximal sind je nach Anlagentyp CHF 1’300, CHF 3’500 oder CHF 7’500 pro Ladepunkt möglich.

Die Aktion läuft bis Ende 2030. Förderfähig sind Bauvorhaben, die bis am 31. Dezember 2030 abgeschlossen sind.

Der ZEM ist der Zuschlag für die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs. Er dient dazu, das Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Basel-Stadt zu finanzieren.

Die wichtigsten offiziellen Informationen stellt der Kanton Basel-Stadt auf der Seite zur Aktion Ladeinfrastruktur bereit. Dort finden sich auch Angaben zu Verfahren, Unterlagen und Förderbedingungen.