Stellungnahme von IWB zum Beitrag über die KVA der BZ Basel vom 01.10.2020
Die BZ Basel berichtete am 01.10.2020 über «prekäre Arbeitsbedingungen» für polnische Arbeiter eines Subunternehmens einer von uns beauftragten Schweizer Firma. Im Artikel kann der Eindruck entstehen, dass IWB es toleriert, wenn Drittfirmen ihre Arbeiter unter Missachtung der geltenden schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen einsetzen.
Das ist selbstverständlich nicht der Fall. Dies entspricht nicht den Werten, für die IWB einsteht. Auch wenn die Kontrollpflicht über die Lohn- und Arbeitsbedingungen beim beauftragten Unternehmen liegt, fühlen wir uns verantwortlich für Fremdpersonal, das in unseren Anlagen eingesetzt wird. Dieser Verantwortung stellen wir uns jederzeit:
- Wir informieren die zuständigen Behörden über den Einsatz von Fremdpersonal in unseren Anlagen, damit sie gezielt Überprüfungen vornehmen können.
- Wir verlangen in den Ausschreibungen die zwingende Einhaltung der schweizerischen Gesetzgebung, mit explizitem Verweis auf die Lohn- und Arbeitsschutzbestimmungen.
- Wir sehen in den Verträgen mit von uns beauftragten Firmen Konventionalstrafen vor, wenn diese Vorschriften missachtet werden.
- Wir schauen nicht weg, wenn wir auf mögliches Fehlverhalten hingewiesen werden.
Im konkreten Fall haben wir zudem umfassende Sicherheitsschulungen für die Mitarbeiter der Firma Naftomontaz Serwis durchgeführt. Wir haben eigens Dokumente auf polnisch übersetzen lassen und Sicherheitsschulungen mit einem Dolmetscher durchgeführt.
IWB wird die Vorwürfe in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden prüfen. Sollten sie sich bestätigen, ist IWB selbstverständlich bereit, die betroffenen polnischen Arbeiter notfalls auch selbst finanziell zu unterstützen. IWB akzeptiert als Bauherr keinerlei Missstände und wirkt darauf hin, dass fehlbare Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden.
Wir haben darüber hinaus mit Bekanntwerden der Vorwürfe sofort Massnahmen ergriffen, um die Arbeits- und Ruhezeiten des betroffenen Fremdpersonals selbst nachvollziehen zu können – auch wenn das nicht unsere Aufgabe ist. Der beauftragten Firma gegenüber haben wir nochmals unmissverständlich festgehalten, dass alle schweizerischen Arbeitsgesetze jederzeit und vollumfänglich eingehalten werden müssen. Wir dulden hier keine Ausnahmen, schon gar keine Verstösse.
Zudem suchen wir das Gespräch mit der Arbeitsmarktkontrolle Basel und der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle. IWB ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, Missstände zu verhindern. Wir stehen für unsere Werte ein.