IWB versendet monatlich rund 55 000 Rechnungen. Neben der Lieferung von Energie- und Trinkwasser, die den Kunden inklusive der an den Kanton Basel-Stadt abzuführenden Konzessionsgebühr in Rechnung gestellt wird, erbringt die Basler Energieversorgerin im Auftrag ihrer Kunden auch verschiedene Leistungen, auf welche die Konzessionsgebühr nicht umgelegt wird. Diese Leistungen wird IWB weiterhin wie gewohnt verrechnen.
Die Akonto-Rechnungen zur Energie- und Trinkwasserlieferung enthalten ebenfalls keine Konzessionsgebühr, da diese erst mit der Jahresschlussrechnung in Rechnung gestellt wird. Auch diese Akonto-Rechnungen wird IWB in Kürze ihren Kunden wieder zustellen.
Beim Versand der Jahresschlussrechnungen wird IWB sicherstellen, dass ihren Kunden für Energie-und Wasserlieferungen ab dem 21.04.2017 – also ab dem Zeitpunkt, an dem das Bundesgericht IWB über das Urteil informiert hat - vorläufig keine Konzessionsgebühr mehr verrechnet wird.
Der Kanton Basel-Stadt hat unterdessen zusammen mit IWB die erforderlichen Schritte an die Hand genommen, um die gesetzlichen Anpassungen zu erarbeiten, die den Anforderungen des Bundesgerichts genügen. In diesem Zusammenhang wird auch die - von Kundenseite nach Bekanntgabe des Urteils vereinzelt erhobene - Forderung nach einer allfälligen Rückerstattung bereits bezahlter Konzessionsgebühren geprüft. Sobald in diesen Fragen Klarheit herrscht, wird IWB ihre Kunden erneut informieren.