IWB unterhält auch Handelsaktivitäten in der EU und unterliegt deshalb der europäischen Energiemarktregulierung, namentlich der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts («Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency», kurz: REMIT). Diese Verordnung begründet spezifische Marktverhaltenspflichten, wozu das Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation sowie die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen zählen.
In den vergangenen Jahren hatte IWB bereits verschiedene Massnahmen zur Einhaltung der laut REMIT im Energiehandel geltenden Pflichten fristgerecht und erfolgreich umgesetzt. Betroffene Kader und Mitarbeitende von IWB sind über den korrekten Umgang mit Insiderinformationen und die Einhaltung des Marktmissbrauchsverbots orientiert - und IWB hat ihre Pflichten stets erfüllt.
Als zusätzliche Massnahme steht neu ein Kommunikationsmechanismus auf der Website von IWB zur Verfügung, welcher die Umsetzung der Publikationspflicht bei Insiderinformationen jederzeit sicherstellt. Über Anpassungen der Kraftwerksverfügbarkeiten informieren grundsätzlich weiterhin die betriebsführenden Partner auf der Transparenzplattform der European Energy Exchange AG (EEX). IWB hat nun aber im Bedarfsfall auch die Möglichkeit, ihre Pflicht zur Publikation von Insiderinformation selbst aktiv wahrzunehmen.