Um den Bau, Betrieb und Unterhalt von Leitungen und Bauten zu realisieren, muss IWB öffentlichen Grund nutzen. Dafür bezahlt IWB dem Kanton Basel-Stadt jährlich eine Konzessionsgebühr von 11 Millionen Franken. Die Höhe dieser Abgabe bzw. die Überwälzung auf die Stromkundinnen und -kunden von IWB regelte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Ende 2010 in einer entsprechenden Verordnung.
Aufgrund einer Beschwerde ist das Bundesgericht nun zum Schluss gekommen, dass die gesetzliche Grundlage nicht ausreicht, um die von IWB an den Kanton zu leistende Konzessionsabgabe den Stromkundinnen und -kunden weiter zu belasten. Das IWB-Gesetz selber hätte die Grundzüge der Bemessung und die Höhe festlegen müssen, wie das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung schreibt.
IWB und ihr Eigentümer, der Kanton Basel-Stadt, haben das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen. Gemeinsam werden die Unternehmensführung und das zuständige Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) nun die Folgen dieses Urteils im Detail analysieren und die nötigen Schritte festlegen. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird IWB ihre Kunden näher informieren.