Wie energiebezogene Baumassnahmen grundsätzlich den Wert einer Immobilie steigern.
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Zu den Vorteilen der Solarenergie gehört, dass die Energie, die mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt wird, auch direkt vor Ort verbraucht werden kann. Doch was, wenn Anlagebesitzer und Verbraucher nicht dieselben Personen sind – wie etwa in Mietshäusern, Stockwerkeigentümergemeinschaften oder Geschäftsimmobilien? Für diesen Fall erlaubt das Schweizer Energiegesetz den so genannten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).
Der Name sagt es bereits: In einem ZEV schliessen sich der Betreiber einer Solaranlage und die unmittelbaren Stromnutzer zusammen. Der Betreiber kann den Strom, den seine Anlage produziert, den Nutzern verkaufen. Diese können den verfügbaren Strom vom Dach direkt nutzen, ohne das Übertragungsnetz in Anspruch zu nehmen. Überschüssigen Strom verkauft der ZEV an die lokale Energieversorgerin, zusätzlich benötigten Strom bezieht er von ihr. Das heisst: Ein ZEV tritt als eine Partei am Strommarkt auf.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Da sind zum einen die niedrigeren Stromkosten für Solarstrom, verglichen mit Strom aus dem Netz. Ausserdem steigert ein ZEV den Eigenverbrauchsgrad einer Solaranlage, was sich positiv auf die Rendite auswirkt. Vermietern bietet er zudem die Möglichkeit, sich als zukunftsorientiert am Markt zu positionieren: Immer mehr Mieter wünschen sich umweltfreundlichen Strom – erst recht, wenn er günstig und lokal produziert wird.
Was sind die Voraussetzungen für einen ZEV? Stromerzeuger und -verbraucher müssen sich hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt befinden. Ein ZEV kann auch über mehrere Grundstücke hinweg gebildet werden, sofern einige Regeln eingehalten werden. Ausserdem muss die Anlage ausreichend dimensioniert sein: Ihre Leistung muss mindestens 10 Prozent der Leistung des ZEV am Übergabenmesspunkt (dem Netzanschluss) betragen.