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Wasseranschluss

Wollen Sie eine Liegenschaft an das Wassernetz anschliessen, einen bestehenden Anschluss anpassen oder ausser Betrieb nehmen? Oder benötigen Sie einen temporären Wasseranschluss?

Hier finden Sie alle Informationen zum richtigen Vorgehen.

Unser Wasser-Netzgebiet

IWB Versorgungsgebiet für Trinkwasser

Netztechnische Vorabklärung

Gewisse Anschlüsse bedürfen vor der Bestellung einer gründlichen Vorabklärung. Bitte benutzen Sie das Formular Netztechnische Vorabklärung, wenn Sie einen Sprinkleranschluss planen.

Das Formular dient der Vorabklärung und ersetzt nicht das Anfrageformular.

Neuanschluss & Anpassung bestehender Anschluss

Über unser Anfrageformular können Sie Ihren Neuanschluss an das Wassernetz oder eine Leistungsanpassung, Verlegung, Prüfung oder einen Ersatz Ihres bestehenden Anschlusses beantragen.

Falls für dieselbe Liegenschaft weitere Anschlüsse erstellt oder angepasst werden, schicken Sie uns die Anfrageformulare für die weiteren Anschlüsse (Strom und ggf. weitere) bitte ebenfalls zu. Wir können die Anschlüsse für die Liegenschaft erst planen, wenn wir alle Anfrageformulare vorliegen haben.

Das Vorgehen ist wie folgt:

  1. Sie reichen alle Unterlagen bei IWB ein (ausgefüllte Anfrageformulare und Baupläne). 
  2. Bei Neubauten organisieren wir eine Koordinationssitzung mit allen involvierten Fachpersonen - vorausgesetzt, alle Anfragen aller betroffenen Medien (Strom, Wasser etc.) sind eingegangen. Ist dies nicht der Fall, können wir die Anfrage noch nicht bearbeiten.
  3. Wir erstellen und versenden ein verbindliches Angebot, den sogenannten Netzanschlussvertrag.
  4. Der Kunde sendet den unterschriebenen Netzanschlussvertrag zurück.
  5. Nach Erhalt des unterschriebenen Netzanschlussvertrags lösen wir den Auftrag aus.

Anschluss ersetzen

Bei Trinkwasseranschlüssen verantwortet die Eigentümerin oder der Eigentümer der Liegenschaft einen Teil der Hausinstallation. Eine kurze und einfache Übersicht über die Verantwortlichkeiten finden Sie in unserem Factsheet.

Weitergehende Informationen für Installationsfirmen finden Sie bei der Installationskontrolle Gas und Wasser.

Anschluss ausser Betrieb nehmen

Melden Sie uns Ihre anstehende Ausserbetriebnahme mit dem entsprechenden Formular. Für die Stilllegung der Anschlüsse benötigen wir ab Antragseingang mindestens

  • 60 Tage bei Wasseranschlüssen
  • 14 Tage zur Demontage von Zählern

Aus Sicherheitsgründen dürfen Abbrucharbeiten am Haus sowie Arbeiten an IWB Anschlüssen nicht beginnen, bevor die Trennung vom IWB Netz («Kassierung») durchgeführt und als abgeschlossen gemeldet wurde.

Vorschriften und Richtlinien

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Ausführungsbestimmungen und Richtlinien.