Umstellung der Trinkwasser-Desinfektion
In der Woche vom 16. August bis zum 20. August werden wir die Trinkwasser-Desinfektion auf die Bestrahlung mit UV-Licht umstellen. Mit der Inbetriebnahme der Anlage kann auf die bisherige Chlordioxid-Zugabe verzichtet werden. Die Umstellung wird mit einem umfassenden Messprogramm im gesamten Trinkwasser-Leitungsnetz überwacht und durch das Wasserforschungsinstitut Eawag begleitet.
Informationen zur Umstellung auf UV-Desinfektion
Medienmitteilung der IWB zur Umstellung >>
Warum stellen die IWB auf UV-Desinfektion um?
Die bisherige Desinfektionsanlage in den Langen Erlen muss nach 15 Jahren erneuert werden. Bisher geschah diese Desinfektion auf chemischem Wege durch Herstellung und Zugabe von Chlordioxid, was weltweit ein übliches, aber aufwändiges Verfahren ist.
Die IWB haben sich als Ersatz für ein naturnahes Verfahren mit ultraviolettem Licht entschieden – eine Methode, die sich auch zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen bewährt hat. Der wesentliche Unterschied: Dem Wasser wird nicht mehr ein zusätzlicher Stoff zur Desinfektion zugefügt.
Warum muss das Trinkwasser überhaupt desinfiziert werden?
Obwohl das Grundwasser aus den Langen Erlen keimarm aus dem Boden kommt und schon Trinkwasserqualität besitzt, erfolgt vor der Einspeisung in das Netz eine Desinfektion des Leitungswassers. Damit garantieren die IWB, dass die Wasserqualität hygienisch einwandfrei bleibt. Bisher geschah diese Sicherheitsmassnahme auf chemischem Weg durch Herstellung und Zugabe von Chlordioxid. Der Nachteil dieses Verfahrens: Dem Wasser wird zusätzlich ein chemischer Stoff beigegeben und die Herstellung des Chlordioxid erfordert Sicherheitsvorkehrungen für die Mitarbeitenden.
Welchen Einfluss hat dies auf die Wasserqualität?
Die Wasserqualität bleibt mit diesem Verfahren erhalten und garantiert Lebensmittelechtheit. Das Wasser wird sogar „besser“, weil neu ein Zusatzstoff weniger im Trinkwasser ist, das Trinkwasser also natürlicher ist. Von anderen Wasserversorgern, die eine Umstellung auf UV-Licht bereits vorgenommen haben ist bekannt, dass zeitweise ein lokaler Anstieg der Mikroorganismen im Trinkwassernetz möglich ist. Die IWB begleiten die Umstellung mit einem aufwändigen Messprogramm, um bei einem aufälligen Anstieg der Keimzahlen rasch reagieren zu können.
Hat die Umstellung einen Einfluss auf den Wasserpreis?
Nein, nur einen indirekten: Die Betriebskosten für die UV-Behandlung werden geringer ausfallen als für die Chlorierung. Auf die Höhe der Wassertarife hat dies aber keinen direkten Einfluss, weil dieser Kostenanteil nicht sehr gross ist.
Wie wirkt das UV-Licht auf das Wasser?
UV-Licht kommt in der Natur in der Sonnenstrahlung, in Gewitterblitzen und im Polarlicht vor. Es kann mit Lampen künstlich erzeugt werden. Eine bestimmte Wellenlänge des UV-Lichts (UV-C), welche in der Natur von der Ozonschicht gefiltert wird, ist für Lebenwesen tödlich. Mikroorganismen können gegenüber UV-Licht nicht resistent werden, sodass sie durch eine künstliche Bestrahlung mit dem UV-Licht sicher immer zerstört werden. Das Trinkwasser durchfliesst in den Aufbereitungsanlagen ein Edelstahlrohr von 1,2 m Länge. Im Rohr befinden sich die UV-Lampen. Das Licht durchdringt das Wasser und zerstört dabei die Erbsubstanz, die so genannte DNA der Bakterien. Da die Keime ohne DNA nicht lebensfähig sind, sterben sie innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde ab und können sich nicht mehr vermehren.
Welche "Nebenwirkungen" können beim Einsatz von UV-Licht entstehen? Kann das Wasser „verstrahlt“ werden?
Nein. Das UV-Licht wird nicht vom Wasser gespeichert oder weitergeleitet. Die UV-Behandlung des Trinkwassers hat keine Nebenwirkungen in diesem Sinne. Das Trinkwasser wird sich nicht merklich verändern. Vereinzelt könnten sensible Personen wahrnehmen, dass der spezifische Chlordioxidgeruch verschwindet. Die Härte und der pH-Wert des Trinkwassers bleiben unverändert. Von anderen Wasserversorgern, die eine Umstellung auf UV-Licht bereits vorgenommen haben ist allerdings bekannt, dass zeitweise ein lokaler Anstieg der Keimzahlen im Trinkwassernetz möglich ist.
Bei der Umstellung von Chlordioxid auf UV-Licht sschliesen Sie einen Anstieg der Keimzahlen nicht aus. Wie ist das möglich, wenn das Wasser nach der Behandlung mit UV-Licht fast keimfrei sein soll?
Dieses Phänomen ist in der Vergangenheit bei anderen Wasserversorgungen während entsprechenden Verfahrensumstellungen schon beobachtet worden. In jeder Waserleitung bildet sich ein so genannter Biofilm. Dieser war auch schon bei der Desinfektion mit Chlordioxid vorhanden. Durch die Umstellung wird sich der Biofilm ändern, d.h. es könnten Keime auftauchen, die bisher wegen des Chlordioxids im Wasser getötet wurden. Andererseits werden durch die UV-Behandlung Keime sicher getötet, die dem Chlor gegenüber resistent waren.
Wie reagieren die IWB wenn die Keimzahlen im Wasser ansteigen?
Die Veränderungen werden vom Wasserlabor der IWB und von der EAWAG (Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz) vor und nach der Umstellung untersucht, und die Wasserqualität wird während dieser Zeit intensiv überwacht.
Nach der Schweizerischen Hygieneverordnung darf Trinkwasser nach der Desinfektion maximal 20 vermehrungsfähige Keime pro Milliliter enthalten – beim Basler Trinkwasser waren es im Jahre 2007 lediglich sieben pro Milliliter. Im Jahre 2008 0-5 vermehrungsfähige Keime.
Zum Vergleich: Milch in pasteurisierter Form darf laut Verordnung maximal 100 000 vermehrungsfähige Keime pro Milliliter enthalten. Sollten die Keimzahlen stark ansteigen, werden die IWB in Absprache mit den kantonalen Behörden Sofortmassnahmen treffen, die die Keimzahl absenken.
Kann das Leitungswasser während der Umstellungsphase überhaupt bedenkenlos getrunken werden? Welche Sicherheitsmassnahmen muss der einzelne Konsument ergreifen (z.B. Abkochen)?
Grundsätzlich ja, das Wasser kann auch in der Umstelungsphase bedenkenlos getrunken werden. Es müssen keine zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen durch den Konsumenten getroffen werden.
Sollten im Rahmen der Umstellung wider Erwarten die Keimzahlen stark ansteigen, wird die Lebensmittelkontrolle des Kantonalen Laboratoriums informiert. Im Falle einer gesundheitlichen Gefahr für die Trinkwasserkonsumierenden würden umgehend die Medien informiert, und die Bevölkerung dazu aufgerufen, das Trinkwasser abzukochen.
Falls das Trinkwasser abgekocht werden muss, wie soll man dabei vorgehen?
Die Empfehlung lautet, Leitungswasser nur abgekocht zu trinken. Auch das Zähneputzen, Geschirrwaschen von Hand sowie Gemüsewaschen soll ausschliesslich mit abgekochtem Wasser erfolgen. Auch in Kaffemaschinen sollte abgekochtes Wasser gefüllt werden.
Duschen und Baden hingegen kann man mit nicht abgekochtem Leitungswasser.
Was machen die IWB, wenn die UV-Lampen ausfallen, z.B. durch einen Stromausfall oder einem technischem Defekt, Brand, Erdbeben etc.?
In einem ersten Schritt würde die zweite vorhandene Anlage in Betrieb genommen. Falls beide Anlagen ausfallen würden, darf das Trinkwasser mehrere Tage auch ohne Desinfektion abgegeben werden. Die Trinkwasserqualität würde in diesem Fall noch häufiger untersucht. Zwischenzeitlich kann mittels Sofortmassnahmen (Reparatur, Ersatz der UV-Geräte, etc.) das leicht erhöhte Risiko einer Trinkwasserqualitätsbeeinträchtigung behoben werden. Bei grösseren Unterbrüchen z.B. bei Stromausfall sind selbst die Pumpen ausser Gefecht und es kann kein Trinkwasser mehr ins Verteilnetz abgegeben werden.
Können die IWB als Notbehelf wieder zurück auf die Desinfektion mit Chlordioxid umstellen?
In den ersten Wochen und Monaten nach der Umstellung der UV-Desinfektion kann zu jeder Zeit wieder auf die vorhandene Chlordioxiddosierung umgestellt werden. Die Anlage wird jedoch später zurückgebaut.