Sperrgut
Sperrmüll / Sperrgut aus Haushalten
Unbrennbare, nur teilweise brennbare oder sperrige Abfälle blockieren die Ofen-Zugabevorrichtungen, verbrennen nur unvollständig und belasten die Infrastruktur der Anlage unnötig. Sie müssen deshalb vor der Verbrennung zerkleinert werden.
Wir unterscheiden daher:
Wir unterscheiden daher:
- Brennbares Kleinsperrgut
- Grobsperrgut
Brennbares Kleinsperrgut
unbrennbare Anteile (z. B. Metallbeine eines Stuhls) müssen Sie selbst entfernen oder der Gegenstand muss als Grobsperrgut entsorgt werden.
- Besen, Schrubber
- Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff
- Holzlatten (max. 5cm x 5cm x 120cm)
- Kisten (max. 50cm x 50cm x 100cm)
- Kleiderständer (Holz)
- Kleinmöbel (max. 50cm x 50cm x 100cm)
- Koffer
- Kunststoff Gebinde (max. 50l)
- Matrazen (bis 1m Breite ohne Metallfedern)
- Stühle (Holz/Kunststoff)
- Styropor
Grobsperrgut








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