Industriemüll und Sonderabfälle
aus den Gewerbe- und Industriebetrieben
Die Verbrennung des Industriemülls und der zugelassenen Sonderabfälle ist beim Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt zu deklarieren.
Eine entsprechende Zulassungsbestätigung wird Ihnen zugestellt, die Sie bei der Abfallabgabe in der KVA vorweisen müssen.
Eine entsprechende Zulassungsbestätigung wird Ihnen zugestellt, die Sie bei der Abfallabgabe in der KVA vorweisen müssen.
Die Deklarationspflicht gilt auch für Betriebe, die ihre Abfälle über ein Transport-Unternehmen entsorgen lassen.
Abfalldeklarationsformular zum Download als:
- PDF PDF 34KB
- WORD DOC 168KB
Abfalldeklarationsformular zum Download als:
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Die Zulassungsbestätigung und bei Sonderabfällen zusätzlich der VeVA-Begleitschein sind bei der KVA-Waage vorzuweisen.
Die Abfälle werden durch die Abfalldisponenten beim Ablad in der KVA-Annahmehalle kontrolliert und tarifiert.
Bei ungenügender Qualität gehen die Folgekosten zuhanden des Abfalllieferanten.
Die Abfälle werden durch die Abfalldisponenten beim Ablad in der KVA-Annahmehalle kontrolliert und tarifiert.
Bei ungenügender Qualität gehen die Folgekosten zuhanden des Abfalllieferanten.




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