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CO2-Abgabe
Bundesrat und Parlament beschlossen 2007 eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die Abgabe wird beim Import fossiler Energieträger erhoben. Die Energieversorger sind verpflichtet, der Kundschaft die CO2-Abgabe vollständig weiterzubelasten. Damit soll nach Auffassung des Bundes beim Verbrauch von Heizenergie ein Lenkungseffekt erzielt werden. Die Lenkungsabgabe auf Bundesebene wird der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft anschliessend zeitversetzt zurück verteilt.

Da die Schweiz 2008 die Ziele des CO2-Gesetzes nicht erreichte, erhöht sich ab 2010 gemäss Bundesvorgabe die CO2-Abgabe für Erdgas und Fernwärme. Die Abgabe beträgt für Erdgas ab 2010 neu 0.648 Rappen pro Kilowattstunde (kWh). Bei der Fernwärme muss entsprechend dem Erdgasanteil in der Fernwärmeproduktion ebenfalls eine CO2-Abgabe erhoben werden. Den exakten Wert finden Sie jeweils ab Ende Januar des aktuellen Jahres unter: CO2-Abgabe IWB'Wärme.
Erdgas-Brenner setzen am wenigsten CO2 frei
Unter den fossilen Energien hat Erdgas aufgrund seiner Zusammensetzung die geringsten CO2-Emissionen. Heizöl wird aufgrund der höheren CO2-Emissionen durch die neue Abgabe um fast 50 Prozent stärker belastet.

Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in der FAQ-Liste zur CO2-Abgabe und beim Bundesamt für Umwelt BAFU.
Nachweis auf der Rechnung
Die vom Bund beschlossene CO2-Abgabe wirkt sich direkt auf den Erdgas- und Fernwärme-Preis aus. Als Ihr Energiedienstleister sind wir gesetzlich verpflichtet, die neue Abgabe zu erheben und vollständig an den Bund abzuliefern.

Die CO2-Abgabe wird ab 1. Januar 2008 auf Ihrer Rechnung extra ausgewiesen. Damit können Sie nachprüfen, wieviel Mehrkosten durch die Abgabe entstanden sind.
Rückerstattung der Gelder ähnlich einer Lenkungsabgabe
Die Gelder aus der CO2-Abgabe werden durch den Bund nach Massgabe der AHV-Lohnsumme wieder an die Wirtschaft ausbezahlt. Unternehmen mit verhältnismässig hohem Energieverbrauch bietet sich die Möglichkeit, sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen.
Befreiung von der CO2-Abgabe, Energie effizienter nutzen
Sie können von der CO2-Abgabe befreit werden, wenn Sie an vom Bund autorisierten Programmen zur CO2-Reduktion teilnehmen. Innerhalb dieser Programme verpflichten Sie sich zu entsprechenden Investitionen und Massnahmen, um Ihren CO2-Ausstoss zu verringern.
KMU-Modell Basel
Die IWB bieten für kleine und mittelständische Unternehmen das KMU-Modell Basel an, um Energiekosten und somit Kosten für die CO2-Abgabe einzusparen. Innerhalb des KMU-Modells Basel können sich Betriebe mit zusätzlichen Verpflichtungen auch von der CO2-Abgabe befreien lassen. Weitere Informationen finden Sie unter KMU-Modell Basel.