http://www.iwb.ch/de/energie/waerme/tarifewaerme/co2-abgabewaerme.php

CO2-Abgabe

Bundesrat und Parlament beschlossen 2007 eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die Abgabe wird beim Erdgas-Import erhoben. Die Erdgaslieferanten sind verpflichtet, der Kundschaft die CO2-Abgabe vollständig weiterzubelasten. Damit soll nach Auffassung des Bundes beim Verbrauch von Heizenergie ein Lenkungseffekt erzielt werden. Seit 1. Januar 2010 beträgt der Aufschlag 0.362 Rappen pro Kilowattstunde (kWh).

Die Lenkungsabgabe auf Bundesebene wird der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft anschliessend zeitversetzt zurück verteilt. Wärmekunden erhalten bei der Rückzahlung meist mehr zurück, als sie vorher zusätzlich aufzahlen mussten.

Klimafreundlicher Energiemix

Im Energiemix der Fernwärme wird nur der Anteil an fossilen Brennstoffen belastet, der für die Fernwärmeproduktion tatsächlich eingesetzt wird. Der hohe Anteil von CO2-befreiten Energieträgern im Energiemix der Fernwärme ermöglicht es, eine wesentlich geringere CO2-Belastung auszuweisen als fossile Brennstoffe. Mit der Inbetriebnahme des Holzkraftwerkes Ende 2008, ist der Anteil von CO2-befreiten Energieträgern weiter angestiegen, wodurch die Abgabehöhe für Fernwärmekunden weiter sinkt.

Fernwärme-Mix im 2010

Befreit von CO2-Abgabe CO2-abgabepflichtig
41 % Kehricht 42.2 % Erdgas
2.8 % Klärschlamm 0.2 % Heizöl extra leicht
11.8 % Holz 2.1 % Diverse
Anteil verschiedener Energieträger an der Fernwärmeproduktion:

Mit CO22-Abgabe sinken meist die Heizkosten

Als Ihr Fernwärme-Versorger sind wir gesetzlich verpflichtet, die neue Abgabe seit dem 1. Januar 2008 zu erheben und an den Bund abzuliefern. In der Rechnung ist die CO2-Abgabe extra ausgewiesen. Im Sinne einer Lenkungsabgabe werden die eingezogenen Gelder wieder über die Sozialversicherungen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückgezahlt.

Ihre jährliche Mehrbelastung durch die CO2-Abgabe hängt stark von Gebäudeart, Wohnfläche, Wärmeisolation und Haushaltsgrösse Ihrer Wohnung oder Liegenschaft ab. Im Unternehmen ist das Verhältnis zwischen AHV-Lohnsumme und Energieverbrauch entscheidend.

Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auch hier.

Ein Beispiel

Ein Dreipersonen-Haushalt in einem Mehrfamilienhaus neuerer Bauart hat mit der CO2-Abgabe zwar jährliche Mehrkosten von rund 8,20 Franken haben, gleichzeitig jedoch eine Rückerstattung in sechsfacher Höhe von 48 Franken erhalten.

Fast alle Privathaushalte mit Fernwärmeanschluss erhalten mehr Rückerstattung als sie an CO2-Abgabe bezahlen. Weitere Rechenbeipiele 1-4-Personenhaushalte finden Sie für hier.
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